Kein Wettstreit ohne Regeln und (Kampf-)Richter!
Der Triathlon hat sich von Begin an der Ausübung eines fairen und gerechten Sports verschrieben. Aus diesem Grundsatz lassen sich viele Regeln in unserer Sportart ableiten. Über die Jahre ist Vieles dazu gekommen und Vieles wieder weggefallen. Manche Regelungen ergeben sofort Sinn und bei manchen versteht man den Sinn auch nach intensivem Studium nicht.
Gerade für Anfänger habe ich hier mal die gängigsten/wichtigsten Regeln zusammengestellt. Der Einfachheit wegen in chronologischer Reihenfolge des Ablaufs.
Auswahl des Wettkampfs
Bereits hier können die ersten Regelverstöße begangen werden. Ab einer bestimmten Längen bzw. Anzahl Starter muss ein Triathlon beim zuständigen Verband genehmigt werden. Dafür bekommt der Veranstalter dann eine Genehmigungsnummer. Dies ist quasi ein Qualitätszeichen, da der Veranstalter hier auch gewisse Auflage zu erfüllen hat.
Bei Triathlons ab der olympischen Distanz ist die Genehmigung erforderlich. Wenn Du hier an den Start gehen willst benötigst Du weiter einen Startpass oder eine Tageslizenz.
Den Startpass kannst Du über die DTU beziehen, sofern Du Mitglied in einem Triathlonverein bist. Der Startpass berechtigt Dich zur Teilnahme an genehmigten Triathlon-Events. Ohne Startpass musst Du hier eine Tageslizenz beantragen.
Startpass oder Tageslizenz ? Nun – zum einen ist das eine Kostenfrage. Ab dem dritten Start rechnet sich in der Regel der Startpass. Außerdem bist Du als Startpassinhaber auch bei eigenen Trainingsausfahrten versichert! Sofern die etwas mit Triathlon zu tun haben!
Startest Du als Startpass-Inhaber bei einem nicht genehmigten Triathlon, kannst Du vom Verband gesperrt werden.
Allgemein:
- Denke an den Umweltschutz.
- Entsorgen von Müll an nicht vorgesehen Stellen endet schnell in einer Disqualifikation.
- Zu dem Thema Umweltverschmutzung gehört auch das Urinieren in Wald & Wiese!
- Die Teilnahme an der Wettkampfbesprechung ist Pflicht!
- Das Mitführen und Verwenden von Mobilfunkgeräten und MP3-Playern ist verboten.
- Die Annahme von Hilfe ist nicht gestattet.
Check-In:
- Halte Dich an die Check-In-Zeiten
- Kein Radfahren in der Wechselzone.
- Auf den Wechselbalken achten.
- Die Wechselzone darf nur an den dafür vorgesehen Ein-/Ausgängen betreten oder verlassen werden.
- Kein Übersteigen von Zäunen oder Abgrenzungen
- Keine Behinderung von anderen Athleten
- Beim Check-In ziehst Du am besten den Helm auf und schließt ihn
- Der Kinnriemen muss am Rad offen sein.
- Keine Markierungen an Deinem Platz, damit Du Dein Rad besser findest.
- Die Startnummer darf nicht verändert werden.
Schwimmen:
- Für das Schwimmen mit dem Neopren gibt es je nach Strecke und Länge Temperaturvorgaben.
- Die Bojen müssen gemäß den Vorgaben umschwommen werden. Wer abkürzt – auch wenn’s aus Versehen ist – wird disqualifiziert.
- Verhalte Dich fair gegenüber Deinen Mitstreitern. Ihr wollt alle wieder gesund nach Hause kommen.
- Beim Wasserstart bleibst Du bis zum Startsignal hinter der gedachten Startlinie.
- Beim Verlassen des Wassers darfst Du den Neo nur bis zur Hüfte ausziehen. Erst am Wechselplatz, darfst Du den ganz ausziehen.
- Beim Schwimmen wird keine Startnummer getragen. Auch unter dem Neo nicht.
- Stellt der Veranstalter Badekappen, dann sind diese zu tragen.
Radfahren allgemein:
- Radfahren in der Wechselzone ist verboten.
- Du darfst das Rad erst aufnehmen wenn Du Deinen Helm trägst und der Kinnriemen geschlossen ist.
- Du darfst den Helm erst abnehmen, wenn Du das Rad abgeben hast.
- Offene Rohre (Lenker) müssen verschlossen sein.
Radfahren mit Windschattenverbot:
- Rechtsfahrgebot
- Der Windschatten fängt am Vorderrad des Vordermannes an und endet an Deinem Vorderrad. Ist der Abstand unter 12m bist Du im Winschatten. Eine seitliche Begrenzung gibt es nicht mehr.
- Im Windschatten musst Du innerhalb von 25 sek. überholen.
- Der Überholvorgang gilt als beendet, wenn Dein Vorderrad vor der Vorderrad des Überholten ist.
- Der Überholte muss sich innerhalb von 25 sek. aus dem Windschatten fallen lassen.
- Erst nach Verlassen der Windschattenzone darf erneut zum Überholen angesetzt werden.
- Nebeneinanderfahren ist Windschattenfahren!
- Scheibenbremsen und Zeitfahrräder sind zugelassen.
Radfahren mit Windschattenfreigabe:
- Zeitfahrräder sind nicht zugelassen.
- Auflieger dürfen nicht über die Bremsgriffe ragen.
- Die Bremshebel müssen nach hinten zeigen.
- Scheibenbremsen sind verboten.
Laufen:
- Barfuss laufen ist (außer in der Jugend) erlaubt
- Begleitdienste sind verboten.
- MP3-Player sind verboten
So das ist erst Mal ein Überblick !