Die Windschattenbox ist Geschichte !
Die Regelung für das Windschattenverbot (§25 ff SpO) wurde deutlich vereinfach !
Die Windschattenzone ist 12m lang. Sie wird von der Vorderkante des Vorderrades des Vordermannes zu der Vorderkante der Vorderrades vom Hintermann gemessen.
Startest Du als Hintermann nun den Überholvorgang musst Du diese Zone innerhalb von 25 Sek. passieren.
Sobald Dein Vorderrad vor dem Vorderrad des Überholten ist, ist dies geschehen. Ab diesem Zeitpunkt liegt die Verantwortungen beim Überholten. Er muss sich jetzt innerhalb von 25 sek. aus dieser Windschattenzone fallen lassen.
Ein “Konter” ohne die Zone verlassen zu haben ist nicht zulässig !
Ein Abstand zur Seite von 3 m ist nicht mehr erforderlich !